In zahlreichen europäischen Ländern und in Teilen der USA ist das Neugeborenen-Hörscreening mittlerweile standardisiert eingeführt. Auch in Deutschland haben einige Bundesländer oder regionale Systeme das Neugeborenen-Hörscreening bereits umgesetzt. Ursache ist folgende Überlegung. In Deutschland werden ca. 2 Promille aller Neugeborenen mit einer hochgradigen Schwerhörigkeit zur Welt gebracht. Eine Früherkennung dieser Schwerhörigkeit kann zu sehr effektiver und frühzeitiger Versorgung entweder mit Hörgeräten oder mit einem Cochlea-Implant (Innenohrhörprothese) führen. Diese apparative Versorgung, kombiniert mit einer sonderpädagogischen Betreuung kann die lautsprachliche und geistige Entwicklung dieser Kinder im hohen Maße verbessern bzw. sicherstellen. In vielen Fällen ist damit eine Entwicklung gewährleistet, die zum späteren Zeitpunkt eine Regelbeschulung möglich macht. Hierbei sind besonders die ersten Lebensmonate von entscheidender Bedeutung. Sollte eine angeborene Schwerhörigkeit erst später diagnostiziert werden, hat dies verhängnisvolle, negative Einflüsse für die Entwicklung des Kindes, bezogen direkt auf die lautsprachliche Entwicklung, die geistige Entwicklung, die schulische und berufliche Ausbildung und damit die Sozialisation in unserer Gesellschaft.