Bleiben Sie weiter aufmerksam

Das ermittelte Messergebnis „pass“ bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Geburt keine schwerwiegende Hörstörung besteht. Eine geringe Hörstörung kann mit diesem Messverfahren jedoch nicht erfasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sich auch eine geringe Hörstörung so verschlechtern, dass es zu einer gravierenden Höreinschränkung kommen kann. Grundsätzlich kann sich zu jedem späteren Zeitpunkt nach der Geburt eines Kindes eine Hörstörung entwickeln. Deshalb beobachten Sie bitte ihr Kind aufmerksam und lassen Sie regelmäßig das Gehör testen.
 


Weitere Informationen zum Thema Neugeborenen Hörscreening  
-Informationen zum Hörscreening

-Wie wird das Hörscreening durchgeführt
-Welche Ergebnisse bringt das Hörscreening
-Was ist nach einem wiederholten "refer" zu tun
-Bleiben Sie aufmerksam
-Ihr Einverständnis ist wichtig  

-Die Screening-Zentrale oder Meldestelle
-Unser Team
-So erreichen Sie uns
-Wie kommen die Daten zu uns  

-Nachuntersuchungsstellen

-Die teilnehmenden Kliniken  

-Die Sponsoren  

-Service  
Drucken Impressum Sitemap Home English