Das ermittelte Messergebnis „pass“ bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Geburt keine schwerwiegende Hörstörung besteht. Eine geringe Hörstörung kann mit diesem Messverfahren jedoch nicht erfasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sich auch eine geringe Hörstörung so verschlechtern, dass es zu einer gravierenden Höreinschränkung kommen kann. Grundsätzlich kann sich zu jedem späteren Zeitpunkt nach der Geburt eines Kindes eine Hörstörung entwickeln. Deshalb beobachten Sie bitte ihr Kind aufmerksam und lassen Sie regelmäßig das Gehör testen.