Wie kommen die Daten zu uns

Die Untersuchung, sowie die Übermittlung und Aufbewahrung der Daten Ihres Kindes im Screening-Zentrum bedarf Ihrer Einwilligung. Die Daten werden unter ärztlicher Verantwortung und Schweigepflicht ermittelt. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet.

Das untere Flussdiagramm gibt Ihnen einen Überblick über den Dateneingang und den Datenfluss beim Nachverfolgen der untersuchten Kinder. Das Verfahren wurde durch die Datenschutzbeauftragte des Hörzentrums Oldenburg überprüft.


 

Weitere Informationen zum Thema Neugeborenen Hörscreening  
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