Sollte bei Ihrem Kind auch nach einem nochmaligen Hörscreening in der Geburtsklinik eine Kontrollbedürftigkeit des Hörvermögens festgestellt worden sein, so wird Ihnen als Eltern dringend empfohlen, eine Bestätigungsuntersuchung innerhalb von vier Wochen bei einem Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie durchführen zu lassen.